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Rücknahme von Transportverpackungen
Rücknahme von Transportverpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Verpackungsgesetzes (§ 15 Abs. 1 VerpackG) ist unser Unternehmen verpflichtet, Transportverpackungen, die dem Kunden im Rahmen der Lieferung überlassen wurden, unentgeltlich zurückzunehmen. Endverbraucher können die von uns gelieferte Transportverpackung an unser Unternehmen auf Kosten des Rücksenders zurücksenden, um die ordnungsgemäße Verwertung sicherzustellen.
Wir gewährleisten die gesetzeskonforme Entsorgung oder Verwertung der zurückgenommenen Transportverpackungen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.