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DIMAX International GmbH
Verhaltensweise bei Transportschäden
Sobald die bestellte Ware unser Haus verlassen hat, geht das Risiko auf den Empfänger über. Bitte befolgen Sie im Falle eines Transportschadens in Ihrem eigenen Interesse folgende Hinweise!
Achten Sie bitte bei der Warenannahme darauf, dass die auf dem Ablieferungsnachweis angegebene Anzahl der Pakete mit der tatsächlich gelieferten Anzahl übereinstimmt!
Da Sie den Ablieferungsnachweis unterschreiben müssen, können spätere Reklamationen wegen fehlender Ware beim Transporteur nicht mehr geltend gemacht werden!
Was müssen Sie unternehmen, wenn bei Lieferung der Ware offensichtlich eine Beschädigung vorliegt:
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Transportschäden:
A) Der offensichtliche Transportschaden
Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung ist zu empfehlen, die Lieferung im Beisein des Zustellers zu öffnen. Vergewissern Sie sich, dass kein verdeckter Transportschaden vorliegt. Prüfen Sie insbesondere, ob der Inhalt beschädigt ist oder fehlt.
Verfahrensweise:
Vermerken Sie die Art der Beschädigung (z.B. Verpackung defekt, Gehäuse eingedrückt, …) auf dem Frachtbrief und lassen Sie sich dies vom anliefernden Fahrer per Unterschrift bestätigen. Wenn der Fahrer sich weigert, machen Sie trotzdem unbedingt den Vermerk und ergänzen: „Unterschrift des Fahrers fehlt, da verweigert“.
Sollte die Unterschrift auf einem Displaygerät geleistet werden, unterschreiben Sie etwas kleiner und machen Sie möglichst deutlich den Vermerk „DEFEKT“ dazu. Zusätzlich sollte der Fahrer die Sendung in seiner EDV als defekt markieren.
Im Zweifel gilt: Bevor Sie eine Sendung in beschädigtem Zustand akzeptieren und befürchten, später evtl. Schäden selber tragen zu müssen, lehnen Sie die Annahme ruhigen Gewissens ab und melden Sie uns den Schaden.
Falls ein Fahrer Ihnen die Möglichkeit versagt, die Ware mit Beschädigungsvermerk anzunehmen (er besteht auf entweder Unterschrift ohne Vermerk oder keine Annahme) verweigern Sie bitte die Annahme und informieren uns umgehend per E-Mail.
Bitte unterlassen Sie es, die Sendung mit dem Vermerk „unter Vorbehalt" anzunehmen! Dieser Vermerk ist gesetzlich unwirksam und hat im Schadensfall bei Versicherungen keine Relevanz.
Die Rücksteuerung annahmeverweigerter und transportbeschädigter Sendungen organisieren wir in Zusammenarbeit mit den von uns gewählten Transportunternehmen für Sie. Dies natürlich in Absprache mit Ihnen.
B) Der versteckte Transportschaden
Beispiele: Karton oder Palette ist von außen unbeschädigt, die Ware weist aber nach dem Öffnen Schäden auf.
Im Gegensatz zum offenen Transportschaden wurde die Ware „gegen reine Quittung“ angenommen. Dem Spediteur gegenüber wurde kein Schadensvermerk gemacht.
Daher liegt hier die Beweislast gegenüber dem Spediteur zwischen Versender und Empfänger. Daher ist eine vollständige Dokumentation (Fotos der Außen- und Innenverpackung, Fotos der beschädigten Stellen, Schadensbeschreibung, usw.) unerlässlich.
Weiterhin muss ein solcher Schaden innerhalb von max. 7 Tagen an uns gemeldet werden. Danach wird seitens Speditionen/Paketdiensten und Versicherungen davon ausgegangen, dass die Ware unbeschädigt Ihr Haus erreicht hat und der Schaden ist somit nicht mehr regulierbar.
Verfahrensweise:
Schicken Sie die Waren auf keinen Fall eigenmächtig zurück, da Transportschäden dann nicht mehr nachweisbar sind und Sie als Absender den Beweis erbringen müssen, dass die Schäden nicht bei Rücksendung aufgetreten sind, was im Zweifel schwer nachzuweisen sein wird. Daher möchten wir Sie in Ihrem eigenem Interesse dringend darum bitten, diese nachfolgend beschriebenen Procedere einzuhalten.
- Verändern Sie auf keinen Fall etwas an Ware oder Verpackung!
- Benutzen Sie die beschädigte Ware nicht!
- Vermerken Sie beschädigte Verpackung(en) oder Fehlmengen detailliert und machen Sie mehrere
- Melden Sie uns den Schaden sofort. Bitte beschreiben Sie den aufgetretenen Schaden möglichst exakt und bewahren Sie auf jeden Fall die Ware inkl. der Umverpackung und Originalkartonage zwecks Prüfung des Transportschadens auf. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und ggf. die Abholung der beschädigten Ware veranlassen.
Allgemeine Hinweise:
Geringe Transportschäden und minimale Reparaturen werden von uns auch oft in gegenseitiger Absprache außerhalb einer regulären Transportschadensabwicklung bearbeitet. Sprechen Sie uns bitte an, wenn ein Bagatellschaden vorliegt. Meist gibt es hier eine unbürokratische Lösung.
Ansprüche auf Ersatzlieferung oder Kaufpreiserstattung stehen dem Kunden erst dann zu, wenn der Transportschaden eindeutig festgestellt oder ein Nachforschungsverfahren abgeschlossen wurde.
DIMAX Support Team
Tel.: +4922036989997