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Verhalten im Falle von Transportschäden
DIMAX International GmbH
Sobald die bestellten Waren unser Gelände verlassen haben, geht das Risiko auf den Empfänger über. Im Falle eines Transportschadens befolgen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die unten stehenden Anweisungen!
Bitte stellen Sie bei der Warenannahme sicher, dass die auf dem Lieferschein angegebene Anzahl der Pakete mit der tatsächlich gelieferten Anzahl übereinstimmt!
Da Sie den Lieferschein unterschreiben müssen, können spätere Reklamationen wegen fehlender Waren beim Spediteur nicht akzeptiert werden!
Was tun, wenn bei der Lieferung der Waren offensichtliche Schäden vorhanden sind:
Es werden allgemein zwei Arten von Transportschäden unterschieden:
A) Offensichtlicher Transportschaden
Falls äußerlich sichtbare Schäden an der Sendung vorhanden sind, wird empfohlen, die Lieferung in Anwesenheit des Zustellers zu öffnen. Stellen Sie sicher, dass keine versteckten Transportschäden vorliegen. Überprüfen Sie insbesondere, ob der Inhalt beschädigt oder fehlend ist.
Verfahren:
Geben Sie die Art des Schadens (z.B. beschädigte Verpackung, verbeultes Gehäuse usw.) auf dem Frachtbrief an und lassen Sie den Zusteller dies durch Unterschrift bestätigen. Wenn der Fahrer sich weigert, stellen Sie sicher, dass der Schaden dennoch notiert wird und fügen Sie hinzu: „Unterschrift des Fahrers fehlt, da verweigert.“
Wenn die Unterschrift auf einem Anzeigegerät geleistet werden soll, unterschreiben Sie etwas kleiner und fügen Sie die Notiz „DEFEKT“ so deutlich wie möglich hinzu. Zusätzlich sollte der Fahrer die Sendung in seiner elektronischen Datenverarbeitung (EDV) als defekt markieren.
Im Zweifelsfall: Bevor Sie eine Sendung in beschädigtem Zustand annehmen und möglicherweise später die Schäden selbst tragen müssen, verweigern Sie die Annahme mit gutem Gewissen und informieren Sie uns über den Schaden.
Wenn ein Fahrer Ihnen die Möglichkeit verweigert, die Waren mit einem Schadensvermerk anzunehmen (darauf besteht, entweder ohne Vermerk zu unterschreiben oder die Annahme zu verweigern), lehnen Sie bitte die Annahme ab und informieren Sie uns umgehend per E-Mail.
Bitte verzichten Sie darauf, die Sendung mit dem Vermerk „vorbehaltlich der Prüfung“ anzunehmen! Dieser Vermerk ist rechtlich unwirksam und hat im Schadensfall keine Relevanz für Versicherungsunternehmen.
Wir werden die Rücksendung abgelehnter Sendungen und solcher, die während des Transports beschädigt wurden, in Zusammenarbeit mit den von uns ausgewählten Transportunternehmen organisieren, selbstverständlich in Absprache mit Ihnen.
B) Verborgener Transportschaden
Beispiele: Der Karton oder die Palette ist von außen unbeschädigt, aber die Waren zeigen nach dem Öffnen Schäden.
Im Gegensatz zu offenen Transportschäden wurden die Waren „gegen sauberen Empfang“ angenommen. Es wurde keine Schadensnotiz an den Spediteur gemacht.
Daher liegt die Beweislast in Bezug auf den Spediteur zwischen dem Absender und dem Empfänger. Folglich ist eine vollständige Dokumentation (Fotos der äußeren und inneren Verpackung, Fotos der beschädigten Bereiche, Schadensbeschreibung usw.) unerlässlich.
Darüber hinaus muss ein solcher Schaden innerhalb von maximal 7 Tagen bei uns gemeldet werden. Danach gehen Speditionsunternehmen/Paketdienste und Versicherungen davon aus, dass die Waren unbeschädigt bei Ihnen eingetroffen sind, und der Schaden ist nicht mehr entschädigungsfähig.
Verfahren:
Unter keinen Umständen sollten Sie die Waren eigenständig zurücksenden, da Transportschäden dann nicht mehr nachweisbar sind und Sie als Absender nachweisen müssen, dass die Schäden nicht während der Rücksendung entstanden sind, was im Zweifelsfall schwer zu beweisen sein kann. Daher bitten wir Sie dringend, in Ihrem eigenen Interesse die unten beschriebenen Verfahren zu befolgen.
1. Verändern Sie nichts an den Waren oder der Verpackung!
2. Verwenden Sie die beschädigten Waren nicht!
3. Beschädigte Verpackungen oder Fehlmengen im Detail notieren und mehrere Fotos von den Schäden und der Verpackung machen.
4. Melden Sie uns den Schaden umgehend. Bitte beschreiben Sie den entstandenen Schaden so genau wie möglich und bewahren Sie die Waren, einschließlich der Außenverpackung und des Originalkartons, zur Untersuchung des Transportschadens auf. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren und gegebenenfalls die Abholung der beschädigten Waren veranlassen.
Allgemeine Hinweise:
Kleinere Transportschäden und minimale Reparaturen werden häufig in gegenseitigem Einvernehmen außerhalb der regulären Schadensabwicklung bearbeitet. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn ein kleiner Schaden vorliegt. In der Regel kann eine unkomplizierte Lösung gefunden werden.
Ansprüche auf Ersatzlieferung oder Rückerstattung können vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn der Transportschaden eindeutig festgestellt wurde oder ein Nachforschungsverfahren abgeschlossen ist.
DIMAX Support-Team
support@dimaxgroup.de
Tel.: +4921194289001